Liebe Saarländerinnen und Saarländer,

am 27. März ist Landtagswahl. Dann entscheiden Sie, wem Sie Ihr Vertrauen für die Zukunft unseres Landes schenken.

Gemeinsam mit seinem Team arbeitet unser Ministerpräsident und Spitzenkandidat Tobias Hans jeden Tag daran, unsere saarländische Heimat lebens- und liebenswert zu gestalten. Als CDU-geführte Landesregierung haben wir in den letzten Jahren viel erreicht.

Aber eines ist klar: Damit es für uns alle besser wird, muss sich manches verändern. Tobias Hans möchte die Herausforderungen von heute und morgen anpacken. Mit Zuversicht und ganzer Kraft und mit seinem starken Team!

Ganz persönlich bitte ich Sie um Ihr Vertrauen am 27. März für die CDU Saar und unsere Kandidaten.

Es ist nie zu früh, das Richtige zu tun. Beantragen Sie schon jetzt Ihre Briefwahlunterlagen, wählen Sie per Brief oder geben Sie direkt im Rathaus Ihre Stimme ab.

Ihr
Alex Zeyer

Kreisvorsitzender


JETZT AUCH SCHON PER BRIEFWAHL WÄHLEN!

Machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl oder der Wahl in Ihrem Rathaus Gebrauch! Die Wahlentscheidung treffen Sie: geheim und unbeeinflusst. Wir helfen Ihnen gerne bei den Formalitäten der Briefwahl.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe bei der Briefwahl?

Melden Sie sich gerne: 06851 / 93240

Briefwahl online beantragen: https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/process?vbid=7331&vbmid=0&residenceChange=

FAQ’s der Landeswahlleiterin: https://www.saarland.de/landeswahlleiterin/service/faq/faq_node.html


KANN ICH ALS DEUTSCHER IM AUSLAND OHNE WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND WÄHLEN?

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weitere Hinweise und die notwendigen Antragsformulare finden Sie beim Bundeswahlleiter.

Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.